Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für Software-, Beratungs- und Schulungsleistungen der helbal-it OG.
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der helbal-it OG (im Folgenden „helbal-it") und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, helbal-it stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UBIT (Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit diese den nachstehenden Bedingungen nicht widersprechen.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem schriftlichen Auftrag. helbal-it erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Softwareentwicklung.
Soweit nicht anders vereinbart, schuldet helbal-it ein redliches Bemühen, nicht einen bestimmten Erfolg. Bei klar abgrenzbaren Werkleistungen kann im Einzelfall ein Werkvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
3. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt helbal-it die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von helbal-it.
4. Honorar & Zahlung
Die Honorare ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längeren Projekten ist helbal-it berechtigt, nach Leistungsfortschritt Teilrechnungen zu legen.
5. Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt helbal-it dem Auftraggeber an der im Rahmen des Auftrags erstellten Software ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Einsatzzweck ein. Ein darüber hinausgehender Rechteübergang (etwa auf Quellcode-Ebene oder mit Weitergabe- und Veröffentlichungsrechten) bedarf einer ausdrücklichen Regelung.
Eingesetzte Komponenten Dritter (z.B. Open-Source-Bibliotheken) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten.
6. Gewährleistung
helbal-it gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Mängel sind unverzüglich nach Erkennen, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen, schriftlich anzuzeigen. helbal-it behebt gemeldete, berechtigte Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
7. Haftung
helbal-it haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Die betragsmäßige Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, mit der Höhe des Nettoauftragswertes der konkreten Leistung begrenzt.
8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und nur zu Zwecken der Leistungserbringung zu verwenden.
9. Datenschutz
Beide Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO und DSG) ein. Werden personenbezogene Daten des Auftraggebers durch helbal-it verarbeitet, wird hierfür ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
10. Referenznennung
helbal-it darf den Auftraggeber nach abgeschlossenem Projekt grundsätzlich als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Inhaltliche Details einer Case Study werden mit dem Auftraggeber vor Veröffentlichung abgestimmt.
11. Rechtswahl & Gerichtsstand
Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen helbal-it und dem Auftraggeber kommt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von helbal-it vereinbart, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.